Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern
Einrichtung | Telefonnummer |
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst | 116 117 |
Rettungsdienst und Feuerwehr | 112 |
Informationszentrale bei Vergiftungen | 0228 - 19 240 |
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Wir bieten Ihnen bei der Ausstellung von Kassenrezepten ab sofort die Möglichkeit ein elektronisches Rezept (sogenanntes E-Rezept) ausstellen zu lassen. Dies vereinfacht die Einlösung bei einer Apotheke Ihrer Wahl deutlich, denn Sie müssen das bisherige rosa Rezept nicht mehr zuerst bei uns in der Praxis abholen.
Bitte lassen Sie Ihre Versichertenkarte möglichst zu Beginn eines Quartals bei uns einlesen. So können wir sicherstellen, dass wir das elektronische Rezept auch tatsächlich erstellen können, wenn Sie es telefonisch anfordern.
Arzttermine
Wir sind eine Terminpraxis, d.h. wir können mit Ihnen telefonisch einen Wunschtermin vereinbaren, zu dem nicht mit unnötigen Wartezeiten zu rechnen ist.
Selbstverständlich können Sie uns im medizinischen Notfall auch spontan aufsuchen und wir werden uns bemühen, Sie je nach medizinischer Dringlichkeit so schnell wie möglich zu behandeln.
Terminservicestelle für Facharztbesuche
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns erreichen Sie unter:
116 117
Die Terminvergabestelle unterstützt Patienten dabei, so schnell wie möglich einen Termin bei einem Facharzt zu vereinbaren.
Wichtig: Aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen (Patientenrechtegesetz, Antikorruptionsgesetz) dürfen wir keine Empfehlungen zu Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Altenheimen, Therapeuten und anderen medizinischen Leistungserbringern abgeben und vereinbaren daher auch dort keine Termine.
Fremdsprachen
In unserer Praxis können wir bei Bedarf in folgenden Sprachen mit Ihnen kommunizieren:
Patientenrechtegesetz / ärztliche Schweigepflicht
Informationen über Patienten dürfen nur an Sie weitergegeben werden, wenn uns eine schriftliche
Schweigepflichtsentbindung
vorliegt. Wir empfehlen daher ggf. eine solche für Ihre/n Partner/in oder Verwandte vorzulegen, damit wir
Ihnen in besonderen Situation (z.B. im Notfall oder Pflegefall) Auskunft erteilen bzw. einem Betreuer Anweisungen geben können.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht auszustellen ist grundsätzlich für jeden sinnvoll. Es empfiehlt sich vorab eine kompetente Beratung einzuholen. Wir bieten diese Leistung gerne an (keine Kassenleistung), Sie können sich aber auch im Internet informieren. Einen Vordruck für eine Vollmacht finden Sie hier.
Abholung von Rezepten / Überweisungsscheine
Wir sind bemüht, so sorgfältig und zeitnah wie möglich zu arbeiten.
Insbesondere die Ausstellung von Rezpten erfordert die genaue Prüfung der Rezeptinhalte und sollte nicht während der Sprechstunde durchgeführt werden.
In der Regel werden Ihre Rezeptanforderungen innerhalb von 4 Stunden bearbeitet und können danach abgeholt werden.
Unser Personal kann aus Haftungsgründen keine Verteilung auf Apotheken oder Therapeuten vornehmen. Liegt uns eine schriftliche Erklärung vor, können wir gegen Kostenerstattung Rezepte an die Wunschapotheke versenden.
Wunschrezepte / Wunschverordnung
Grundsätzlich geht die Therapieentscheidung vom Arzt aus.
Wenn Sie jedoch einen speziellen Verordnungswunsch haben sollten, z.B. das Präparat eines bestimmten Herstellers, so stellen wir Ihnen gerne ein solches Rezept aus, falls es einen medizinischen Grund dafür gibt. Dies gilt auch für Massagen und andere physikalischen Maßnahmen (Vorgabe der Krankenkassen).
Massage- und Krankengymnastiktermine
Wenn Sie von uns eine entsprechende Heilmittelverordnung erhalten haben, dann vereinbaren Sie bitte zeitnah bei einem Therapeuten einen Termin aus und achten bitte darauf, dass dieser die verordnete Leistung auch mit Ihrer Versicherung abrechnen und im vorgegebenen Zeitrahmen erbringen kann.
(In der Vergangenheit gab es Probleme, die dazu führten, dass der Patient letztlich den Therapeuten privat bezahlen sollte.)