Wissenswertes rund um unsere Praxis

Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern

Einrichtung Telefonnummer
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Rettungsdienst und Feuerwehr 112
Informationszentrale bei Vergiftungen 0228 - 19 240

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen

Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

 

Wir bieten Ihnen bei der Ausstellung von Kassenrezepten ab sofort die Möglichkeit ein elektronisches Rezept (sogenanntes E-Rezept) ausstellen zu lassen. Dies vereinfacht die Einlösung bei einer Apotheke Ihrer Wahl deutlich, denn Sie müssen das bisherige rosa Rezept nicht mehr zuerst bei uns in der Praxis abholen.

Bitte lassen Sie Ihre Versichertenkarte möglichst zu Beginn eines Quartals bei uns einlesen. So können wir sicherstellen, dass wir das elektronische Rezept auch tatsächlich erstellen können, wenn Sie es telefonisch anfordern.

Arzttermine

 

Wir sind eine Terminpraxis, d.h. wir können mit Ihnen telefonisch einen Wunschtermin vereinbaren, zu dem nicht mit unnötigen Wartezeiten zu rechnen ist.

 

Selbstverständlich können Sie uns im medizinischen Notfall auch spontan aufsuchen und wir werden uns bemühen, Sie je nach medizinischer Dringlichkeit so schnell wie möglich zu behandeln.

Terminservicestelle für Facharztbesuche

 

Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns erreichen Sie unter:

 

116 117

 

Die Terminvergabestelle unterstützt Patienten dabei, so schnell wie möglich einen Termin bei einem Facharzt zu vereinbaren.

  • Voraussetzung: Patienten sind gesetzlich krankenversichert und haben einen Überweisungsschein zu einem Facharzt (Augen- und Frauenärzte benötigen keine Überweisung).
  • Die Terminservicestelle vereinbart für den Anrufer innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt.
  • Die Wartezeit zwischen dem (ersten) Anruf bei der Terminvergabestelle und dem vereinbarten Termin beträgt maximal vier Wochen.

 

Wichtig: Aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen (Patientenrechtegesetz, Antikorruptionsgesetz) dürfen wir keine Empfehlungen zu Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Altenheimen, Therapeuten und anderen medizinischen Leistungserbringern abgeben und vereinbaren daher auch dort keine Termine.

Fremdsprachen

 

In unserer Praxis können wir bei Bedarf in folgenden Sprachen mit Ihnen kommunizieren:

 

  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Norwegisch
  • Kroatisch
  • Türkisch
  • Ungarisch
  • Rumänisch

Patientenrechtegesetz / ärztliche Schweigepflicht

 

Informationen über Patienten dürfen nur an Sie weitergegeben werden, wenn uns eine schriftliche

Schweigepflichtsentbindung

vorliegt. Wir empfehlen daher ggf. eine solche für Ihre/n Partner/in oder Verwandte vorzulegen, damit wir

Ihnen in besonderen Situation (z.B. im Notfall oder Pflegefall) Auskunft erteilen bzw. einem Betreuer Anweisungen geben können.

Vorsorgevollmacht

 

Eine Vorsorgevollmacht auszustellen ist grundsätzlich für jeden sinnvoll. Es empfiehlt sich vorab eine kompetente Beratung einzuholen. Wir bieten diese Leistung gerne an (keine Kassenleistung), Sie können sich aber auch im Internet informieren. Einen Vordruck für eine Vollmacht finden Sie hier.

Abholung von Rezepten / Überweisungsscheine

 

Wir sind bemüht, so sorgfältig und zeitnah wie möglich zu arbeiten.

Insbesondere die Ausstellung von Rezpten erfordert die genaue Prüfung der Rezeptinhalte und sollte nicht während der Sprechstunde durchgeführt werden.

 

In der Regel werden Ihre Rezeptanforderungen innerhalb von 4 Stunden bearbeitet und können danach abgeholt werden.

 

Unser Personal kann aus Haftungsgründen keine Verteilung auf Apotheken oder Therapeuten vornehmen. Liegt uns eine schriftliche Erklärung vor, können wir gegen Kostenerstattung Rezepte an die Wunschapotheke versenden.

Wunschrezepte / Wunschverordnung

 

Grundsätzlich geht die Therapieentscheidung vom Arzt aus.

Wenn Sie jedoch einen speziellen Verordnungswunsch haben sollten, z.B. das Präparat eines bestimmten Herstellers, so stellen wir Ihnen gerne ein solches Rezept aus, falls es einen medizinischen Grund dafür gibt. Dies gilt auch für Massagen und andere physikalischen Maßnahmen (Vorgabe der Krankenkassen).

Massage- und Krankengymnastiktermine

 

Wenn Sie von uns eine entsprechende Heilmittelverordnung erhalten haben, dann vereinbaren Sie bitte zeitnah bei einem Therapeuten einen Termin aus und achten bitte darauf, dass dieser die verordnete Leistung auch mit Ihrer Versicherung abrechnen und im vorgegebenen Zeitrahmen erbringen kann.

(In der Vergangenheit gab es Probleme, die dazu führten, dass der Patient letztlich den Therapeuten privat bezahlen sollte.)

Hier finden Sie uns

Ärztezentrum am Bahnhof

Bahnhofstraße 7a
86825 Bad Wörishofen

Kontakt

Rufen Sie uns einfach an unter:

08247 90 156 08247 90 156

 

Rezepttelefon:

08247 332 314

Online-Termine:

Akademische Lehrpraxis der medizinischen Fakultät der TU MÜnchen

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